Wie immer liegt der Teufel im Detail. Wir möchten nicht jedes Szenario durchspielen - und können dabei nicht mal garantieren, dass alles stimmt! - aber hier eine kurze Zusammenfassung.
Wichtig zu verstehen ist, dass hier das Land der Lieferung von Bedeutung ist. Solltest du in einem anderen Land wohnen (bzw. die Rechnungsadresse in einem anderen Land liegen), so macht dies keinen Unterschied. Ist zum Beispiel deine Rechnungsanschrift in der Schweiz (und auch Deine Zahlungskarte ist in der Schweiz registriert), und du möchtest Deine Ohrclips nach Deutschland geliefert haben, so treten die Regelungen für Lieferung nach Deutschland in Kraft.
Also: Wohin soll die Lieferung gehen?
Dies ist der etwas komplizierte Fall....
Bestellungen, die VOR dem 1. Juli zugestellt werden (unabhängig vom Bestelldatum), haben eine Umsatzsteuergrenze von €22. Danach liegt der Schwellenwert bei €0 und ALLE Bestellungen unterliegen dann Umsatz-/Mehrwertsteuer und Du bist für diese verantwortlich, sowie für Bearbeitungsgebühren, etc.
Bestellungen über €150 unterliegen weiters einer Einfuhrsteuer (Zoll), aber in diesen Fällen können wir Bestellungen soweit möglich in Teillieferungen unterhalb dieses Schwellenwertes aufteilen.
Uns sind keine Komplikationen aufgrund von Brexit bewusst. Es sollte sich für Dich nichts geändert haben und es läuft alles wie bisher.
Es hat sich nichts geändert und es läuft alles wie bisher
Auch hier müssen wir unterscheiden, und es kommt darauf an, wohin die Lieferung geht.
Wir bitten Dich, die unter Umständen anfallende Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer zu begleichen, um Deine Bestellung zu erhalten. Bis zum 10. Juni (Datum der Bestellung) bieten wir an, Dir gegen Vorlage der Quittung die entstandenen Mehrkosten zu erstatten.
Für die Zukunft: Momentan verhandeln die EU und Großbritannien noch. Zukünftig sollte es für uns möglich sein, die Umsatzsteuer direkt zum Zeitpunkt der Bestellung zu berechnen und Du erhältst Deine Lieferung dann wie gewohnt, ohne extra Gebühren – was Du auf unserer Webseite bezahlst wäre dann alles. Allerdings weiß zur Zeit noch keiner, wann es so weit sein wird.
Du bist für anfallende Umsatzsteuer / Zoll verantwortlich, aber aufgrund der relativ hohen Schwelle von CHF 65 sollte dies kein Problem darstellen und auch hier können wir Bestellungen in Teilsendungen aufteilen.
Du bist für anfallende Steuern / Zoll / Gebühren verantwortlich und wir können keine Erstattungen für diese leisten.
Die oben angeführten Informationen wurden von uns nach bestem Wissen aufbereitet, jedoch sind wir keine Experten und können die Korrektheit nicht garantieren. Auch finden weitere Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien statt und die Dinge können sich schnell ändern. Wir können für Fehler oder Unklarheiten nicht zur Verantwortung gezogen werden.